Doppelarmige StraßenlaternenmastenDie Installationsabstände müssen strikt der Norm „Urban Road Lighting Design Standard“ (CJJ 45-2015) entsprechen. Dabei sind Straßenneigung, Mastparameter, Anordnung und Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen, um eine gleichmäßige Ausleuchtung der Fahrbahn ohne tote Winkel zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie vier grundlegende Spezifikationen des Straßenlaternenmastherstellers Tianxiang.
I. Abstandsvorgaben basierend auf dem Basisverhältnis
1. Das Prinzip des Verhältnisses von Höhe zu Mast beachten:
Das Verhältnis von Mastabstand zu Masthöhe bei doppelarmigen Straßenlaternenmasten muss zwischen 3,5:1 und 4,5:1 liegen. Dieses Verhältnis darf nicht überschritten werden.
2. Standardparameter:
Bei ländlichen und kommunalen Nebenstraßenmasten beträgt der Abstand 6-8 Meter, der Standardabstand 20-25 Meter; bei städtischen Hauptstraßenmasten beträgt der Abstand 9-12 Meter, der Standardabstand 25-30 Meter, maximal 30 Meter.
3. Leistungsanpassung:
Bei höherer Leistung der Lichtquelle kann der Abstand entsprechend vergrößert werden; bei unzureichender Leistung muss der Abstand verringert werden, um eine unzureichende Ausleuchtung zu vermeiden.
II. Abstandskriterien für verschiedene Layouttechniken
Symmetrisches doppelseitiges Layout:
Geeignet für zweispurige Hauptstraßen mit mehreren Fahrstreifen. Die doppelarmigen Straßenlaternenmasten sind symmetrisch in einem regelmäßigen Abstand von 28–30 m angeordnet, was eine hohe Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke gewährleistet.
Doppelseitiges, versetztes Layout:
Für breitere Stadtstraßen. Die zweiarmigen Straßenlaternenmasten sind versetzt angeordnet und haben einen Abstand von 30-45 Metern, sodass keine dunklen Stellen auf der Fahrbahn entstehen.
Einseitige Doppelarm-Ausführung:
Nur für schmale Straßen geeignet. Der Abstand ist mit 20–25 Metern sehr gering; eine Seite ist nicht vollständig beleuchtet.
III. Anforderungen an den Straßenabstand
Hauptstraßen in städtischen Gebieten:
Bei hohem Verkehrsaufkommen ist ein gleichmäßiger Abstand von 25 bis 30 Metern wünschenswert, um den Fahrern auch nachts eine durchgehende Sicht zu gewährleisten.
Nebenstraßen und Parkstraßen:
Für ein optimales Gleichgewicht zwischen Lichteffekt und Wirtschaftlichkeit wird ein Abstand von 22-28 Metern empfohlen.
Ländliche Straßen und Gehwege:
Für grundlegende Beleuchtungsanforderungen ist bei einfachen Straßenverhältnissen und niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeiten ein Abstand von 20-25 m ausreichend.
Schnittpunkte, Kurven und Steigungen:
Um die Beleuchtung in kritischen Bereichen zu verbessern, sollte der Abstand um 10-20 % verringert werden.
IV. Besondere Umweltmodifikationsstandards
In dicht bewachsenen Gebieten können Bäume das Licht leicht abschirmen. Daher sollte der Abstand zwischen den Doppelarm-Straßenlaternen entsprechend verringert werden, um den Lichtverlust auszugleichen. Bei Regen, Nebel oder Wind und eingeschränkter Sicht sollte der Abstand um 10 % reduziert werden, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. An Kreuzungen, Bushaltestellen, Schuleingängen und anderen stark frequentierten Orten sollten zusätzliche Leuchten installiert und die Abstände zwischen den Leuchten verringert werden, um tote Winkel zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Fabrik für StraßenlaternenmastenDie Doppelarm-Straßenlaternenmasten von Tianxiang werden aus hochwertigem Q235-Stahl gefertigt und sind feuerverzinkt, um Korrosion, Rost und Taifunbeständigkeit zu gewährleisten. Sie können mit doppelten Ober- und Unterlichtarmen ausgestattet werden und eignen sich für städtische Hauptstraßen, Landstraßen und Parkwege. Der Mastkörper ist gebogen, poliert und elektrostatisch pulverbeschichtet. Die Masten sind in Längen von 6 bis 12 Metern erhältlich, Sonderanfertigungen sind möglich. Sie sind sowohl mit Netzstrom- als auch mit Solarbeleuchtung verfügbar. Stabile Installation und lange Lebensdauer zeichnen sie aus.
Veröffentlichungsdatum: 03.06.2026
