Doppelarmige StraßenlaternenmastenSie sind zentrale Einrichtungen zur Beleuchtung von Gemeindestraßen, Gewerbegebieten und Landstraßen. Eine durchdachte Planung gewährleistet eine gleichmäßige Straßenbeleuchtung ohne dunkle Bereiche, kontrolliert die Projektkosten, verbessert das Straßenbild und sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verkehrssicherheit und Langlebigkeit der Anlage. Wir stellen drei zentrale Planungstechniken für Doppelarm-Straßenbeleuchtungsmasten vor, die sich für verschiedene Szenarien der Außenbeleuchtung eignen und auf gängigen Normen der Lichttechnik basieren.
A. Höhe und Abstand wissenschaftlich steuern, um das Beleuchtungsfundament zu festigen
Ausreichende Helligkeit und die Vermeidung von toten Winkeln sind wichtig und erfordern eine angemessene Masthöhe und einen geeigneten Mastabstand. Die Genauigkeit der Planung muss an die Straßenbreite angepasst werden.
Zunächst sollte die Höhe der Beleuchtungsanlage an die Straßenbreite angepasst werden. Bei zweispurigen Standardstraßen empfiehlt sich eine Doppelarmbeleuchtung mit einer Straßenhöhe von 6–8 Metern. Für innerstädtische Hauptverkehrsstraßen und breite Autobahnen können 9–12 Meter verwendet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Doppelarmbeleuchtung beide Fahrspuren vollständig ausleuchtet und Probleme wie unzureichende Helligkeit aufgrund zu großer Höhe oder eingeschränkte Leuchtweite aufgrund zu geringer Höhe vermieden werden.
Zweitens sollte der Abstand der Straßenlaternen standardisiert werden. Auf normalen Gemeindestraßen sollte ein Abstand von 30–35 Metern eingehalten und auf ländlichen Nebenstraßen und Parkwegen auf 25–30 Meter reduziert werden. In wichtigen Bereichen wie Kreuzungen und Kurven sollte der Abstand entsprechend vergrößert werden, um unbeleuchtete Bereiche mit hohem Verkehrs- und Fußgängeraufkommen zu beseitigen.
B. Standardisierung des symmetrischen Layouts zur Verbesserung des Gesamteindrucks und der Wirkung
Die symmetrische Anordnung von Doppelarm-Straßenlaternenmasten ist entscheidend für die Ästhetik und die Ausgewogenheit der Straßenbeleuchtung. Eine einheitliche Anordnung verbessert die Gleichmäßigkeit des Straßenbildes.
Zunächst empfiehlt sich eine doppelseitige, symmetrische Anordnung. Diese sollte vorrangig auf geraden, ebenen Hauptstraßen eingesetzt werden. Richten Sie die beiden Leuchtenarme horizontal und auf gleicher Höhe aus, um eine gleichmäßige Ausleuchtung beider Fahrspuren zu gewährleisten. Dadurch werden ungleichmäßige Licht- und Schattenbildung auf der Fahrbahn, wie sie bei einseitiger Beleuchtung auftreten kann, effektiv vermieden. Diese Lösung eignet sich sowohl für städtische Hauptstraßen als auch für Panoramastraßen.
Zweitens muss die Anordnung der Leuchten an der Straßenlinie ausgerichtet werden. Alle doppelarmigen Außenleuchtenmasten müssen parallel zur Straßenkante installiert werden, wobei die Neigungswinkel der Arme und die Auslegerlängen einheitlich sein müssen, um Fehlausrichtungen zu vermeiden. Dies gewährleistet ein einheitliches und ordentliches Erscheinungsbild, standardisiert den Abstrahlwinkel und verbessert die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung.
C. Praktikabilität und Sicherheit versus Optimierung für verschiedene Szenarien
Die Gestaltung des Layouts sollte an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, da unterschiedliche Straßenszenarien unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Beleuchtung sollte praktikabel sein und gleichzeitig den Verkehrsfluss und die Sicherheit der Anlagen gewährleisten.
Zunächst sollten Hindernisse für eine präzise Platzierung der Leuchten beseitigt werden. Vermeiden Sie Hindernisse wie Bäume am Straßenrand, Verkehrsschilder und Strommasten. Halten Sie bei doppelarmigen Außenleuchtenmasten sowie bei Bäumen und Gebäuden einen angemessenen Abstand, damit Äste und Blätter das Licht nicht blockieren und die Sicht auf den Verkehr und Fußgänger nicht behindern.
Zweitens: Differenzierte Gestaltung für spezielle Straßenabschnitte. An Steigungen, Kurven und Kreuzungen lassen sich die Position der Lichtmasten und der Winkel der Lichtarme präzise anpassen und der Abstand zwischen den Anlagen entsprechend verringern. In Wohngebieten und Schulstraßen kann die Höhe der Doppelarm-Außenlichtmasten reduziert und der Lichtstrahl abgeflacht werden, um Blendung und Belästigung der Anwohner zu vermeiden und so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beleuchtung, Sicherheit und Ästhetik zu erzielen.
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Veröffentlichungsdatum: 10. Juni 2026
