Welche Probleme können beim Einsatz von Solar-Straßenlaternen bei niedrigen Temperaturen auftreten?

Solar-StraßenlaternenSolarmodule absorbieren Sonnenlicht und gewinnen Energie. Diese wird in elektrische Energie umgewandelt und im Akku gespeichert. Dieser gibt die Energie frei, sobald die Lampe eingeschaltet ist. Doch mit dem Winter werden die Tage kürzer und die Nächte länger. Welche Probleme können bei niedrigen Temperaturen beim Einsatz von Solarstraßenlaternen auftreten? Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren!

Solar-Straßenlaternen im Schnee

Bei der Verwendung von Solarstraßenlaternen bei niedrigen Temperaturen können folgende Probleme auftreten:

1. Solar-Straßenlaterneist schwach oder nicht hell

Bei anhaltendem Schnee bedeckt der Schnee große Flächen oder das Solarpanel vollständig. Wie wir alle wissen, emittiert die Solarstraßenlaterne Licht, indem sie Licht vom Solarpanel empfängt und den Strom durch den Volteffekt in der Lithiumbatterie speichert. Ist das Solarpanel mit Schnee bedeckt, empfängt es kein Licht und erzeugt keinen Strom. Wird der Schnee nicht geräumt, sinkt die Leistung der Lithiumbatterie der Solarstraßenlaterne allmählich auf Null, wodurch die Helligkeit der Solarstraßenlaterne schwach oder gar nicht mehr hell wird.

2. Die Stabilität von Solarstraßenlaternen wird schlechter

Dies liegt daran, dass einige Solarstraßenlaternen Lithium-Eisenphosphat-Batterien verwenden. Lithium-Eisenphosphat-Batterien sind nicht kältebeständig und ihre Stabilität in Umgebungen mit niedrigen Temperaturen nimmt ab. Daher führt ein anhaltender Schneesturm zwangsläufig zu einem deutlichen Temperaturabfall und beeinträchtigt die Beleuchtung.

Solar-Straßenlaterne in verschneiten Tagen

Die oben genannten Probleme, die beim Einsatz von Solarstraßenlaternen bei niedrigen Temperaturen auftreten können, werden hier beschrieben. Keines der oben genannten Probleme hängt jedoch mit der Qualität der Solarstraßenlaternen zusammen. Nach dem Schneesturm verschwinden die oben genannten Probleme von selbst, also keine Sorge.


Veröffentlichungszeit: 16. Dezember 2022