Worin besteht der Unterschied zwischen Flutlichtbeleuchtung und Straßenbeleuchtung?

FlutlichtFlutlichtbeleuchtung bezeichnet eine Beleuchtungsmethode, die einen bestimmten Bereich oder ein bestimmtes visuelles Ziel deutlich heller ausleuchtet als andere Ziele und die Umgebung. Der Hauptunterschied zwischen Flutlichtbeleuchtung und Allgemeinbeleuchtung liegt in den unterschiedlichen Anforderungen an den Standort. Allgemeinbeleuchtung berücksichtigt nicht die Bedürfnisse einzelner Bereiche und dient der Ausleuchtung des gesamten Geländes. Bei der Planung der Flutlichtbeleuchtung eines Gebäudes müssen Lichtquelle und Lampen entsprechend dem Material, der Oberflächenbeschaffenheit und der Form der Gebäudeoberfläche ausgewählt werden.

Flutlicht

Technische Anforderungen an Flutlichtanlagen

1. Einfallswinkel

Die Schatten heben die Unebenheiten der Fassade hervor. Daher sollte die Beleuchtung stets ein Abbild der Oberfläche erzeugen. Trifft Licht im rechten Winkel auf die Fassade, wirft es keine Schatten und lässt die Oberfläche flach erscheinen. Die Schattengröße hängt von der Oberflächenstruktur und dem Einfallswinkel des Lichts ab. Der durchschnittliche Beleuchtungswinkel sollte 45° betragen. Bei sehr geringen Unebenheiten sollte dieser Winkel größer als 45° sein.

2. Beleuchtungsrichtung

Für eine ausgewogene Flächenbeleuchtung sollten alle Schatten in dieselbe Richtung fallen und alle Leuchten, die eine Fläche im Schattenbereich beleuchten, sollten die gleiche Lichtrichtung aufweisen. Sind beispielsweise zwei Leuchten symmetrisch und senkrecht auf eine Fläche gerichtet, werden die Schatten reduziert, was zu Verwirrung führen kann. Dadurch sind Unebenheiten der Oberfläche möglicherweise nicht mehr deutlich erkennbar. Große Vorsprünge können jedoch große, dichte Schatten werfen. Um die Fassadenoptik nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, die Hauptbeleuchtung im 90°-Winkel dazu schwächer zu gestalten und so die Schattenbildung zu reduzieren.

3. Perspektive

Um Schatten und Oberflächenreliefs sichtbar zu machen, sollte die Beleuchtungsrichtung mindestens 45° von der Blickrichtung abweichen. Bei Denkmälern, die von mehreren Standorten aus sichtbar sind, lässt sich diese Regel jedoch nicht strikt einhalten. Daher sollte der Hauptblickpunkt gewählt und dessen Blickrichtung bei der Lichtplanung priorisiert werden.

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Veröffentlichungsdatum: 26. Mai 2023