Flutlichtbezieht sich auf eine Beleuchtungsmethode, die einen bestimmten Beleuchtungsbereich oder ein bestimmtes visuelles Ziel viel heller macht als andere Ziele und umliegende Bereiche. Der Hauptunterschied zwischen Flutlicht und Allgemeinbeleuchtung besteht darin, dass die Standortanforderungen unterschiedlich sind. Die allgemeine Beleuchtung berücksichtigt nicht die Bedürfnisse spezieller Teile und ist so eingestellt, dass sie den gesamten Standort beleuchtet. Bei der Planung der Flutlichtbeleuchtung eines Gebäudes sollten Lichtquelle und Lampen entsprechend dem Material, der Glätte und der Form der Gebäudeoberfläche ausgewählt werden.
Technische Anforderungen an die Flutlichtbeleuchtung
1. Einfallswinkel
Es sind die Schatten, die die Wellen der Fassade hervorheben, daher sollte die Beleuchtung immer ein Bild der Oberfläche vermitteln. Ein im rechten Winkel auf die Fassade treffendes Licht wirft keine Schatten und lässt die Oberfläche flach erscheinen. Die Schattengröße hängt vom Oberflächenrelief und dem Einfallswinkel des Lichts ab. Der durchschnittliche Beleuchtungsrichtungswinkel sollte 45° betragen. Bei extrem kleinen Wellen sollte dieser Winkel größer als 45° sein.
2. Beleuchtungsrichtung
Damit die Flächenbeleuchtung ausgewogen wirkt, sollten alle Schatten in die gleiche Richtung geworfen werden und alle Leuchten, die eine Oberfläche in einem Schattenbereich beleuchten, sollten die gleiche Wurfrichtung haben. Wenn beispielsweise zwei Lichter symmetrisch senkrecht auf eine Oberfläche gerichtet werden, werden Schatten reduziert und es kann zu Verwirrung kommen. Daher ist es möglicherweise nicht möglich, die Oberflächenwellen deutlich zu erkennen. Allerdings können große Vorsprünge große, dichte Schatten erzeugen. Um die Integrität der Fassade nicht zu zerstören, wird empfohlen, eine schwächere Beleuchtung in einem Winkel von 90° zur Hauptbeleuchtung bereitzustellen, um die Schatten abzuschwächen.
3. Perspektive
Um Schatten und Oberflächenreliefs zu erkennen, sollte die Beleuchtungsrichtung von der Beobachtungsrichtung um einen Winkel von mindestens 45° abweichen. Bei Denkmälern, die von mehreren Stellen aus einsehbar sind, kann diese Regel jedoch nicht strikt eingehalten werden, der Hauptaussichtspunkt sollte gewählt werden und dieser Blickrichtung wird bei der Lichtplanung Vorrang eingeräumt.
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Mai 2023