Was ist der Unterschied zwischen Flutlicht und Straßenbeleuchtung?

FlutlichtBezeichnet eine Beleuchtungsmethode, die einen bestimmten Beleuchtungsbereich oder ein bestimmtes visuelles Ziel deutlich heller erscheinen lässt als andere Ziele und die Umgebung. Der Hauptunterschied zwischen Flutlicht und Allgemeinbeleuchtung besteht in den unterschiedlichen Standortanforderungen. Allgemeinbeleuchtung berücksichtigt nicht die Anforderungen spezieller Bereiche und ist auf die Beleuchtung des gesamten Geländes ausgerichtet. Bei der Planung der Flutlichtbeleuchtung eines Gebäudes sollten Lichtquelle und Lampen entsprechend dem Material, der Oberflächenbeschaffenheit und der Form der Gebäudeoberfläche ausgewählt werden.

Flutlicht

Technische Anforderungen für Flutlicht

1. Einfallswinkel

Es sind die Schatten, die die Wellen der Fassade hervorheben. Daher sollte die Beleuchtung stets ein Abbild der Oberfläche liefern. Ein im rechten Winkel auf die Fassade treffendes Licht wirft keine Schatten und lässt die Oberfläche flach erscheinen. Die Schattengröße hängt vom Oberflächenrelief und dem Einfallswinkel des Lichts ab. Der durchschnittliche Beleuchtungsrichtungswinkel sollte 45° betragen. Bei extrem geringen Wellen sollte dieser Winkel größer als 45° sein.

2. Beleuchtungsrichtung

Damit die Oberflächenbeleuchtung ausgewogen wirkt, sollten alle Schatten in die gleiche Richtung geworfen werden und alle Leuchten, die eine Oberfläche im Schattenbereich beleuchten, die gleiche Wurfrichtung haben. Wenn beispielsweise zwei Leuchten symmetrisch senkrecht auf eine Oberfläche ausgerichtet sind, werden die Schatten reduziert, was zu Unschärfen führen kann. Dadurch sind die Oberflächenwellen möglicherweise nicht klar erkennbar. Große Vorsprünge können jedoch große, dichte Schatten erzeugen. Um die Integrität der Fassade nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, eine schwächere Beleuchtung im 90°-Winkel zur Hauptbeleuchtung einzusetzen, um die Schatten abzuschwächen.

3. Perspektive

Um Schatten und Oberflächenreliefs besser erkennen zu können, sollte die Beleuchtungsrichtung mindestens 45° von der Betrachtungsrichtung abweichen. Bei Denkmälern, die von mehreren Standorten aus sichtbar sind, lässt sich diese Regel jedoch nicht strikt einhalten. Der Hauptbetrachtungspunkt sollte gewählt werden, und dieser Blickrichtung wird bei der Lichtplanung Priorität eingeräumt.

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Veröffentlichungszeit: 26. Mai 2023