Seien Sie beim Kauf vorsichtigSolar-LED-StraßenlaternenUm Fallstricke zu vermeiden, hat die Solar Light Factory Tianxiang einige Tipps parat.
1. Fordern Sie einen Prüfbericht an und überprüfen Sie die Spezifikationen.
2. Markenkomponenten bevorzugen und die Garantiezeit überprüfen.
3. Berücksichtigen Sie neben dem Preis auch die Konfiguration und den Kundendienst, um sicherzustellen, dass das Produkt für Ihren spezifischen Anwendungsfall geeignet ist.
Zwei typische Fallen
1. Falsche Kennzeichnung
Falsche Etikettierung bezeichnet die unlautere Praxis, Produktspezifikationen zu reduzieren und sie gleichzeitig fälschlicherweise gemäß den vereinbarten Spezifikationen zu etikettieren, um so von der daraus resultierenden Preisdifferenz zu profitieren. Dies ist eine typische Masche auf dem Markt für solarbetriebene LED-Straßenlaternen.
Falsch gekennzeichnete Bauteile wie Solarmodule und Batterien sind für Kunden vor Ort oft schwer zu erkennen. Die tatsächlichen Parameter dieser Komponenten müssen mit Messgeräten ermittelt werden. Viele Kunden kennen das: Die Preise für Produkte mit denselben Spezifikationen können je nach Anbieter stark variieren. Im Allgemeinen sind die Rohstoffkosten für dasselbe Produkt ähnlich. Selbst bei regionalen Preis-, Lohn- oder Prozessunterschieden ist eine Preisdifferenz von 0,5 % üblich. Liegt der Preis jedoch deutlich unter dem Marktpreis, erhalten Sie wahrscheinlich ein Produkt mit reduzierten Spezifikationen und falsch gekennzeichneten Bauteilen. Bestellen Sie beispielsweise ein 100-W-Solarmodul, bietet Ihnen der Händler möglicherweise ein 80-W-Modul an, sodass Sie effektiv nur 70 W Leistung erhalten. So erzielt er einen Gewinn aus der Differenz von 10 W. Batterien sind aufgrund ihres höheren Stückpreises und der höheren Renditechancen bei Falschkennzeichnung besonders anfällig dafür.
Manche Kunden kaufen beispielsweise eine 6 Meter lange, 30-Watt-Solar-LED-Straßenlaterne und stellen dann fest, dass die Lichtleistung völlig abweicht. Der Händler gibt zwar 30 Watt an und zählt sogar die LEDs, aber die tatsächliche Leistung ist unbekannt. Man merkt lediglich, dass die 30-Watt-Lampe nicht so hell leuchtet wie andere und dass die Leuchtdauer und die Anzahl der Regentage variieren.
Sogar LED-Leuchten werden von vielen unseriösen Händlern falsch etikettiert, die minderwertige LEDs als leistungsstark ausgeben. Diese falsche Leistungsangabe informiert die Kunden lediglich über die Anzahl der LEDs, nicht aber über deren Nennleistung.
2. Irreführende Konzepte
Das typischste Beispiel für irreführende Angaben sind Batterien. Beim Kauf einer Batterie geht es letztendlich darum, die Speicherkapazität in Wattstunden (Wh) zu ermitteln. Das bedeutet, wie viele Stunden (h) die Batterie bei Betrieb einer Lampe mit einer bestimmten Leistung (W) durchhält. Kunden konzentrieren sich jedoch oft auf die Amperestunden (Ah). Selbst unseriöse Verkäufer verleiten Kunden dazu, sich ausschließlich auf den Amperestundenwert (Ah) zu fokussieren und die Batteriespannung zu ignorieren. Betrachten wir zunächst die folgenden Gleichungen.
Leistung (W) = Spannung (V) * Stromstärke (A)
Setzen wir dies in die Energiemenge (Wh) ein, erhalten wir:
Energie (Wh) = Spannung (V) * Stromstärke (A) * Zeit (H)
Also, Energie (Wh) = Spannung (V) * Kapazität (Ah)
Bei Gelbatterien war dies kein Problem, da sie alle eine Nennspannung von 12 V hatten und die Kapazität somit die einzige zu berücksichtigende Frage war. Mit dem Aufkommen von Lithiumbatterien wurde die Batteriespannung jedoch komplexer. Für 12-V-Systeme eignen sich beispielsweise ternäre Lithiumbatterien mit 11,1 V und Lithium-Eisenphosphat-Batterien mit 12,8 V. Niederspannungssysteme umfassen ternäre Lithium-Eisenphosphat-Batterien mit 3,2 V und ternäre Lithiumbatterien mit 3,7 V. Einige Hersteller bieten sogar 9,6-V-Systeme an. Die Kapazität ändert sich mit der Spannung. Sich ausschließlich auf die Amperezahl (Ah) zu konzentrieren, ist daher nachteilig.
Damit endet unsere heutige Einführung vonSolarlichtfabrik TianxiangWenn Sie Ideen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
Veröffentlichungsdatum: 17. September 2025
