Beleuchtungsmethoden und Gestaltungsanforderungen

Heute teilt der Experte für Außenbeleuchtung, Tianxiang, einige Beleuchtungsvorschriften mit.LED-StraßenleuchtenUndHochmastleuchtenSchauen wir mal.

I. Beleuchtungsmethoden

Die Planung der Straßenbeleuchtung sollte sich nach den Eigenschaften der Straße und des Standorts sowie den Beleuchtungsanforderungen richten und entweder konventionelle Beleuchtung oder Hochmastbeleuchtung verwenden. Konventionelle Leuchtenanordnungen lassen sich in einseitige, versetzte, symmetrische, zentralsymmetrische und horizontal hängende Anordnungen unterteilen.

Bei Verwendung konventioneller Beleuchtung sollte die Auswahl auf der Querschnittsform, Breite und den Beleuchtungsanforderungen der Straße basieren. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Die Auslegerlänge der Leuchte darf ein Viertel der Montagehöhe nicht überschreiten, und der Neigungswinkel darf 15° nicht überschreiten.

Bei der Verwendung von Hochmastbeleuchtung müssen die Leuchten, ihre Anordnung, die Mastmontageposition, die Höhe, der Abstand und die Richtung der maximalen Lichtintensität folgende Anforderungen erfüllen:

1. Planare, radiale und asymmetrische Beleuchtungskonfigurationen können je nach Bedarf ausgewählt werden. Hochmastleuchten an breiten Straßen und großen Flächen sollten planarsymmetrisch angeordnet werden. Hochmastleuchten in Bereichen oder an Kreuzungen mit eng beieinanderliegenden Fahrspuren sollten radialsymmetrisch angeordnet werden. Hochmastleuchten an mehrgeschossigen, großen Kreuzungen oder Kreuzungen mit weitläufigen Fahrspuren sollten asymmetrisch angeordnet werden.

2. Lichtmasten dürfen nicht an gefährlichen Orten oder an Stellen aufgestellt werden, an denen Wartungsarbeiten den Verkehr erheblich behindern würden.

3. Der Winkel zwischen der Richtung der maximalen Lichtintensität und der Vertikalen sollte 65° nicht überschreiten.

4. Bei der Installation von Hochmastleuchten in städtischen Gebieten ist darauf zu achten, dass diese mit der Umgebung harmonieren und gleichzeitig die funktionalen Anforderungen an die Beleuchtung erfüllen.

Beleuchtungsinstallation

II. Beleuchtungsinstallation

1. Die Beleuchtungsstärke an Kreuzungen muss den Standardwerten für Kreuzungsbeleuchtung entsprechen, und die durchschnittliche Beleuchtungsstärke im Umkreis von 5 Metern um die Kreuzung darf nicht weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke an der Kreuzung betragen.

2. An Kreuzungen können Lichtquellen mit anderen Farbschemata, Lampen mit anderen Formen, anderen Montagehöhen oder anderen Beleuchtungsanordnungen als auf den angrenzenden Straßen verwendet werden.

3. Die Beleuchtungskörper an der Kreuzung können je nach Straßenverhältnissen einseitig, versetzt oder symmetrisch angeordnet werden. An großen Kreuzungen können zusätzliche Lichtmasten und Lampen installiert werden, wobei die Blendwirkung zu minimieren ist. Bei großen Verkehrsinseln können Leuchten auf der Insel selbst oder an hohen Lichtmasten angebracht werden.

4. An T-förmigen Kreuzungen sollten am Ende der Straße Lampen installiert werden.

5. Die Beleuchtung von Kreisverkehren muss den Kreisverkehr, die Verkehrsinsel und den Bordstein vollständig ausleuchten. Bei konventioneller Beleuchtung sollten die Leuchten an der Außenseite des Kreisverkehrs angebracht werden. Bei Kreisverkehren mit großem Durchmesser können Hochmastleuchten installiert werden. Die Position der Leuchten und Masten sollte dabei so gewählt werden, dass die Fahrbahn heller ist als der Kreisverkehr selbst.

6. Gebogene Abschnitte

(1) Die Beleuchtung von Kurvenabschnitten mit einem Radius von 1 km oder mehr kann wie bei geraden Abschnitten behandelt werden.

(2) Bei Kurvenabschnitten mit einem Radius von weniger als 1 km sind die Leuchten außen an der Kurve anzuordnen und der Abstand zwischen ihnen zu verringern. Der Abstand sollte 50 % bis 70 % des Abstands auf geraden Abschnitten betragen. Je kleiner der Radius, desto geringer der Abstand. Die Überhanglänge ist entsprechend zu verkürzen. In Kurvenabschnitten sind die Leuchten einseitig anzubringen. Bei Sichtbehinderungen können zusätzliche Leuchten außen an der Kurve installiert werden.

(3) Ist die Fahrbahnoberfläche des Kurvenabschnitts breit und müssen auf beiden Seiten Lampen angeordnet werden, ist eine symmetrische Anordnung zu wählen.

(4) An den Kurven dürfen keine Lampen an der Verlängerungsleitung der Lampen auf dem geraden Abschnitt installiert werden.

(5) An scharfen Kurven installierte Leuchten müssen für eine ausreichende Beleuchtung von Fahrzeugen, Bordsteinen, Leitplanken und angrenzenden Bereichen sorgen.

(6) Bei der Beleuchtung von Rampen muss die Symmetrieebene der Lichtverteilung der Lampen in Richtung der Fahrbahnachse senkrecht zur Fahrbahnoberfläche verlaufen. Bei konvex gekrümmten, vertikalen Rampen ist der Lampenabstand zu verringern und es sind Lichtkegellampen einzusetzen.

AußenbeleuchtungExperteTianxiangs heutiger Vortrag ist beendet.Sollten Sie etwas benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, um dies näher zu besprechen.


Veröffentlichungsdatum: 03.09.2025