Beleuchtungsmethoden und Designanforderungen

Heute teilt der Außenbeleuchtungsexperte Tianxiang einige Beleuchtungsvorschriften überLED-StraßenlaternenUndHochmastlichter. Werfen wir einen Blick darauf.

Ⅰ. Beleuchtungsmethoden

Die Straßenbeleuchtung sollte sich an den Eigenschaften der Straße und des Standorts sowie den Beleuchtungsanforderungen orientieren und entweder konventionelle oder Hochmastbeleuchtung verwenden. Konventionelle Beleuchtungsanordnungen können in einseitige, versetzte, symmetrische, zentralsymmetrische und horizontal hängende Beleuchtungsanordnungen unterteilt werden.

Bei der Verwendung konventioneller Beleuchtung sollte die Auswahl auf der Querschnittsform, der Breite und den Beleuchtungsanforderungen der Straße basieren. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: Die Auslegerlänge der Leuchte sollte 1/4 der Installationshöhe nicht überschreiten und der Elevationswinkel sollte 15° nicht überschreiten.

Bei der Verwendung von Hochmastbeleuchtung müssen die Leuchten, ihre Anordnung, Mastmontageposition, Höhe, Abstand und Richtung der maximalen Lichtintensität die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Planar-Symmetrie, Radialsymmetrie und Asymmetrie sind drei Beleuchtungskonfigurationen, die je nach Bedingungen ausgewählt werden können. Hochmastleuchten an breiten Straßen und großen Flächen sollten plansymmetrisch angeordnet sein. Hochmastleuchten in Flächen oder an Kreuzungen mit dichtem Fahrbahnverlauf sollten radialsymmetrisch angeordnet sein. Hochmastleuchten an mehrstöckigen, großen Kreuzungen oder Kreuzungen mit verstreutem Fahrbahnverlauf sollten asymmetrisch angeordnet sein.

2. Lichtmasten dürfen nicht an gefährlichen Orten aufgestellt werden oder dort, wo die Wartung den Verkehr erheblich behindern würde.

3. Der Winkel zwischen der Richtung der maximalen Lichtintensität und der Vertikalen sollte 65° nicht überschreiten.

4. In städtischen Gebieten installierte Hochmastleuchten sollten auf die Umgebung abgestimmt sein und gleichzeitig die funktionalen Beleuchtungsanforderungen erfüllen.

Lichtinstallation

II. Beleuchtungsinstallation

1. Die Beleuchtungsstärke an Kreuzungen sollte den Standardwerten für die Kreuzungsbeleuchtung entsprechen und die durchschnittliche Beleuchtungsstärke im Umkreis von 5 Metern um die Kreuzung sollte nicht weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Beleuchtungsstärke an der Kreuzung betragen.

2. An Kreuzungen können Lichtquellen mit anderen Farbschemata, Lampen mit anderen Formen, anderen Montagehöhen oder anderen Beleuchtungsanordnungen als auf den angrenzenden Straßen verwendet werden.

3. Die Beleuchtungskörper an der Kreuzung können je nach Straßenverhältnissen einseitig, versetzt oder symmetrisch angeordnet werden. An großen Kreuzungen können zusätzliche Lichtmasten und Lampen installiert werden, wobei die Blendung begrenzt werden sollte. Bei großen Verkehrsinseln können auf der Insel Lichter installiert oder hohe Mastbeleuchtungen eingesetzt werden.

4. An T-förmigen Kreuzungen sollten am Ende der Straße Ampeln installiert sein.

5. Die Beleuchtung von Kreisverkehren sollte den Kreisverkehr, die Verkehrsinsel und den Bordstein vollständig sichtbar machen. Bei konventioneller Beleuchtung sollten die Lampen an der Außenseite des Kreisverkehrs angebracht werden. Bei großem Kreisverkehrdurchmesser können hohe Mastleuchten installiert werden. Die Auswahl der Lampen und Mastpositionen sollte darauf basieren, dass die Helligkeit der Fahrbahn höher ist als die des Kreisverkehrs.

6. Gebogene Abschnitte

(1) Die Beleuchtung von Kurvenabschnitten mit einem Radius von 1 km oder mehr kann wie die Beleuchtung von geraden Abschnitten behandelt werden.

(2) In Kurvenabschnitten mit einem Radius von weniger als 1 km sind die Leuchten an der Kurvenaußenseite anzuordnen und der Abstand zwischen den Leuchten zu verringern. Der Abstand sollte 50 bis 70 % des Abstands zwischen den Leuchten auf geraden Streckenabschnitten betragen. Je kleiner der Radius, desto geringer sollte der Abstand sein. Die Länge des Überhangs ist entsprechend zu verkürzen. In Kurvenabschnitten sind die Leuchten einseitig anzuordnen. Bei Sichtbehinderung können an der Kurvenaußenseite zusätzliche Leuchten angebracht werden.

(3) Wenn die Straßenoberfläche des gekrümmten Abschnitts breit ist und auf beiden Seiten Lampen angeordnet werden müssen, sollte eine symmetrische Anordnung gewählt werden.

(4) Die Leuchten in den Kurven dürfen nicht auf der Verlängerungslinie der Leuchten auf der Geraden angebracht sein.

(5) In scharfen Kurven installierte Lampen sollten eine ausreichende Beleuchtung von Fahrzeugen, Bordsteinen, Leitplanken und angrenzenden Bereichen gewährleisten.

(6) Bei der Beleuchtung von Rampen muss die Symmetrieebene der Lichtverteilung der Lampen parallel zur Straßenachse senkrecht zur Straßenoberfläche stehen. Im Bereich konvexer, vertikal gekrümmter Rampen muss der Abstand der Lampen verringert und es müssen Lichtschnittlampen verwendet werden.

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Beitragszeit: 03.09.2025